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Lux in Arcana 
Eine Ausstellung in den Kapitolinischen Museen, Rom 2012


Petersdom, Vatikan


          





In den opulenten Räumen der Kapitolinischen Museen in Rom wurden 2012 zum ersten Mal in der Geschichte 100 ausgewählte Originaldokumente von großer historischer Bedeutung aus dem vatikanischen Geheimarchiv ausgestellt, wo sie zusammen mit vielen anderen Schätzen in ca. 85 Regalkilometern seit Jahrhunderten aufbewahrt werden. Anlass für die Ausstellung war die Gründung des päpstlichen Archivs vor 400 Jahren, und nun sollte etwas "Licht ins Geheimnisvolle".

Es waren zwar "nur" Schriftstücke, die in Vitrinen in abgedunkelten Räumen präsentiert wurden, aber zusammen mit Erläuterungen des historischen Kontextes wurden sie zu einmaligen, super-spannenden und lebendigen Zeugen ihrer Zeit. Also, fand ich jedenfalls. Anbei ein paar Beispiele dieser bis dato einmaligen Ausstellung, die im September 2012 zu Ende ging. 







Ausstellung Lux in Arcana

Ausstellung in den Kapitolinischen Museen







Das Vatikanische Geheimarchiv ist ein Weltkulturerbe. Geheim bedeutet dabei aber eigentlich privat, da der Papst alleine bestimmt, was der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Wissenschaftler haben schon seit 1881 zu Forschungszwecken Zutritt zu diesem einmaligen Archiv. Papst Leo XIII (1878-1903) hatte es für die historische Forschung freigegeben. 








Opulente Räume in den Kapitolinischen Museen





Von den 85 Kilometern Akten sind problematische Bestände allerdings auch heute noch gesperrt. Vor allem die Dokumente von Papst Pius XII (1876-1958), von denen erst Teile publiziert wurden, bewegen die Gemüter. Die Haltung, die der Papst - als Kardinalstaatssekretär hatte er 1933 das Konkordat mit dem nationalsozialistischen Deutschland beschlossen - gegenüber Hitler und dem Holocaust einnahm, gilt vielen Beobachtern als noch nicht abschließend geklärt. 
















Galileo Galilei in den Fängen der Inquisition
 Die Akten des Prozesses (1633) gegen den Wissenschaftler





Galileo Galilei in den Fängen der Inquisition




1632 erschien Galileis Buch Dialog über die zwei wichtigsten Weltsysteme, das ptolemäische und das kopernikanische (kurz: Dialogo). Darin verteitigt er u.a. das kopernikanische System mit seiner – falschen – Theorie der Gezeiten. Das kopernikanische ("heliozentrische") Weltbild basierte auf der Annahme, dass sich die Planeten um die Sonne bewegen – im Gegensatz zum älteren ptolemäischen ("geozentrischen") Weltbild, in dem die Erde als Zentrum des Universums betrachtet wird. 






Die Akten des Prozesses (1633) gegen den Wissenschaftler






Der Auflage der Zensur, das Buch mit einer positiven Schlussrede für das ptolemäische System zu beenden, kam Galilei nach, indem er diese Rede den Dummkopf Simplicio halten ließ. Überdies machte er sich über einen Lieblingsgedanken des Papstes Urban VIII lustig: dass man eine Theorie niemals über die von ihr vorhergesagten Effekte prüfen könne, da Gott ja diese Effekte jederzeit auch auf anderem Wege hervorbringen könne (klar, logisch!). Das war nicht besonders clever von Galilei, denn damit überspannte er den Bogen, verspielte die Protektion des Papstes - und bekam nun so richtig Stress mit der Inquisition. Und die machte ja bekanntlich keine Scherze!
 
Obwohl er unter den Kardinälen auch Freunde hatte, kam es also im Jahr 1633 in Rom in der Basilika Santa Maria sopra Minerva (das ist die mit dem kleinen Elefanten mit dem Obelisken davor, in der Nähe vom Pantheon) zum Prozess. Nur weil er seine Fehler eingestand, verfluchte und verabscheute, wurde er 'nur' zu lebenslänglicher Kerkerhaft verurteilt und entkam so knapp der Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen. Puh, das war knapp!






Ausschnitt: Unterschrift von Galileo Galilei

Ausschnitt: Unterschrift von Galileo Galilei, aus dem Protokoll des Prozesses mit der katholischen

Inquisition aus dem Jahr 1633 gegen sein Buch "Dialog über die zwei Weltsysteme". 







Galilei hielt aber an seiner Überzeugung fest: schon beim Verlassen des Gerichtssaals soll er seinen berühmten Satz gemurmelt haben: Eppur si muove! ('Und sie bewegt sich doch!'). Bereits nach fünf Monaten, im Dezember 1633, durfte er in seine Villa Gioiella in Arcetri zurückkehren, blieb jedoch unter Hausarrest, verbunden mit dem Verbot jeglicher Lehrtätigkeit. 




















Eine wertvolle Ehrbezeichnung für Wolfgang Amadeus Mozart
 Breve* von Papst Clemens XIV zur Verleihung des "Ordens vom Goldenen Sporn"




Ehrbezeichnung für Wolfgang Amadeus Mozart

Ehrbezeichnung für Wolfgang Amadeus Mozart






1770 reiste Wolfgang Amadeus Mozart mit seinem Vater Leopold nach Rom. Die Konzerte des 13-jährigen in vielen verschiedenen Städten waren außerordentlich erfolgreich. Doch die Reise hatte für ihn auch den Zweck der musikalischen und sprachlichen Weiterbildung. Dank seiner Reputation konnte er in Rom an einer Liturgie in der Sixtinischen Kapelle teilnehmen, wo er das Miserere für zwei Chöre des italienischen Komponisten Gregorio Allegri hörte. Die Partituren dieses Komponisten waren streng geheim. Doch da dem jungen Mozart die Musik sehr gefiel, schrieb er sie kurzerhand aus dem Gedächtnis auf – die Abweichungen vom Original waren äußerst gering!  






Breve von Papst Clemens XIV. zur Verleihung des "Ordens vom Goldenen Sporn"






Diese Nachricht gelangte nach wenigen Tagen selbst bis zu Papst Clemens XIV, der den jungen Komponisten zu einer Privataudienz einlud und ihm danach persönlich den Orden vom Goldenen Sporn ('Speron d’Oro') verlieh. 














Der "Orden vom Goldenen Sporn" ist der zweithöchste Orden für Verdienste um die römisch-katholische Kirche. Die Träger dieses Ordens sind berechtigt, den Titel Ritter (Cavaliere) vom Sporn zu führen und werden in Briefen mit Sacri Palatii Comites et Equites aurati angeredet. Echt toll! Die Cavaliere durften (und dürften heute noch!) hoch zu Ross in eine Kirche einreiten! Ganz supi - das will ich auch schon lange mal! Mozart machte aber von keinem seiner neuen Privilegien je Gebrauch.




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* Das Breve als Gattung der päpstlichen Urkunden ist ein Schreiben, das sich von der Bulle durch seine Kürze und die geringere Feierlichkeit unterscheidet. Es wird vom Papst ohne Beirat der Kardinäle erstellt, enthält stets offizielle Entscheidungen und ist daher von einem Privatschreiben des Papstes ('motu proprio') zu unterscheiden. Von "Breve" leitet sich das deutsche Wort "Brief" ab. 



















Bannbulle gegen Martin Luther
Bannbulle Decet Romanum Pontificem von Leo X aus dem Jahr 1521




Bannbulle gegen Martin Luther

Bannbulle gegen Martin Luther






Mit der ersten Bulle Exsurge Domine, einer "Bannandrohungsbulle" vom Juni 1520, sollte Martin Luther innerhalb von 60 Tagen 41 seiner Thesen widerrufen - doch Luther verbrannte die Bulle öffentlich! Durch die zweite, hier gezeigte Bulle Decet Romanum Pontificem vom Januar 1521, wurde Martin Luther dann exkommuniziert. Dieses Dokument war vorher noch nie der Öffentlichkeit zugänglich und ist sicher ein Höhepunkt der Ausstellung. Daher noch ein ein paar weitere Hintergrundinfos.  


Schon auf die Drohungen, die Leo X in Exsurge Domine gegen die Schriften und Thesen Luthers 1517 geäußert hatte, antwortete Luther mit den Mitteln eines wortgewaltigen Publizisten – der zuvor im Jahr 1450 durch Johannes Gutenberg erfundene Buchdruck machte es erst möglich. In seiner Denkschrift Von der Freyheith eines Christenmenschen ('De libertate christiana') hielt Luther der päpstlichen Bulle entgegen: Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand Untertan.







Bannbulle Decet Romanum Pontificem gegen Martin Luther vom Januar 1521

Bannbulle 'Decet Romanum Pontificem' gegen Martin Luther vom Januar 1521






Zum Handeln aufgefordert, bestellte Kaiser Karl V. Luther zum Reichstag nach Worms. Als Luther auch dort nicht widerrief*, verhängte der junge Herrscher die Reichsacht ("Wormser Edikt") über ihn. Vor den Folgen der damit verbundenen Vogelfreiheit rettete ihn bekanntlich der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise durch die Entführung auf die Wartburg, wo Luther das Neue Testament aus dem Griechischen ins Deutsche übersetzte. Die Reformation in Deutschland nahm ihren Lauf ...


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* "[Da] … mein Gewissen in den Worten Gottes gefangen ist, ich kann und will nichts widerrufen, weil es gefährlich und unmöglich ist, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen." (Die oft zitierte Version "Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen", ist nicht belegt.)
















Die Regeln des Konklave
 Die Genehmigung des Ubi periculum von Gregor X im II Konzil von Lyon




Das Konklave (lat.: cum clave – "mit dem Schlüssel") bezeichnet den abgeschlossenen Ort, das "Wahllokal" der Kardinäle für die Papstwahl, traditionell die Sixtinische Kapelle. Der Begriff bezeichnet aber auch die Versammlung der Kardinäle selbst.





Annahme der neuen Regelung zur Papstwahl Ubi periculum ("Wo Gefahrist") aus dem Jahr 1274.

Annahme der neuen Regelung zur Papstwahl Ubi periculum ("Wo Gefahr ist") aus dem Jahr 1274.

Jeder der beim II Konzil von Lyon anwesenden Prälaten musste sein Einverständnis mit seinem Wachssiegel erklären.








Nach dem Tod Clemens IV im Jahr 1265 begann die längste Zeit ohne Papst (Sedisvakanz) der Papstgeschichte: sie dauerte fast drei Jahre. Die Papstwahl fand immer am Amtssitz des verstorbenen Papstes statt. Das war diesmal Viterbo. Nach über zwei Jahren der erfolglosen Papstsuche schritten deren Bürger zur Tat: Sie schlossen die Kardinäle im Papstpalast ein, entzogen ihnen Lebensmittel und ließen das Gebäude von Bewaffneten umstellen. Als dies noch immer nichts half, ließ der Bürgermeister der Stadt das Dach des Palastes abtragen, damit die Kardinäle der Witterung ausgesetzt waren. Dennoch dauerte es noch mehrere Monate, bis endlich am 1. September 1271 der Erzdiakon von Lüttich, Tedaldo Visconti zum Papst bestimmt wurde: Gregor X.

Dieser Vorgang sollte sich seiner Meinung nach nie mehr wiederholen. Er wollte in Zukunft schnellere Entscheidungen herbeiführen, um allzu lange Vakanzen des Apostolischen Stuhles zu vermeiden. Deshalb erließ er eine neue Wahlordnung und führte das neue Konklave mit der hier vorliegenden Annahme der Konstitution Ubi periculum vom 7. Juli 1274 auf dem II. Konzil von Lyon ein. (Wer mehr wissen möchte, kann hier die Regeln des Konklave vertiefen  => dort Ubi periculum anklicken.)








Wachssiegel der Päpste

Wachssiegel der Päpste








Hinweis
Mit der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis – Hirte der gesamten Herde des Herrn vom 22. Februar 1996 hat Papst Johannes Paul II diese Wahlordnung modifiziert. Auch die Beisetzungsmodalitäten und die Liturgie in der Petersbasilika, wohin der Leichnam zu überführen ist, sind genau festgelegt. Den verstorbenen Papst zu fotografieren ist streng verboten. Ausnahmen sind nur nach der Aufbahrung des Leichnams in Pontifikalgewändern mit Sondergenehmigung des Kardinal-Camerlengo möglich. 














© Copyright Fotografien und Texte: Jochen Weber



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